Stadtverband Bad Pyrmont

Antrag der Gruppe CDU/Küppers vom 01.11.2021

Gemeinsames Feuerwehrhaus für die Wehren Bad Pyrmont und Holzhausen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Blome,

die Gruppe CDU/Küppers im Rat der Stadt Bad Pyrmont beantragt zur Beratung und Entscheidung in den zuständigen städtischen Gremien, das


I.  die Verwaltung eine erste Einschätzung alternativer Standortvorschläge zum Bau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses der Wehren Bad Pyrmont und Holzhausen im Rahmen einer Kurzanalyse zu folgenden Standorten vornimmt:


1. Pyrmont, sog. C-Platz des Stadions

2. Pyrmont, zwischen der Südstrasse und der Sporthalle Südstrasse
3. Pyrmont, östlich „Auf der Schanze“
4. Oesdorf, Gelände der Stadtwerke
5. Oesdorf, Bahnhofstrasse (Rischlaakswiese)
6. Holzhausen, Festplatz
7. Holzhausen, Gewerbegebiet West
8. Holzhausen, östlicher Höpperbrückenweg

Die Kurzanalyse soll folgende Aussagen beinhalten:

1. Verfügbarkeit: Ist das Grundstück im Eigentum der Stadt. Wenn nein: Ist das Grundstück zu erwerben?
2. Größe: Verfügt das Grundstück über eine für das Bauvorhaben ausreichende Größe?
3. Gesetzliche Grenzen: Gibt es für die Nutzung des Grundstücks gesetzliche Ausschließungsgründe oder gesetzlich erschwerte Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Baugesetzbuch, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz, Niedersächsisches Wassergesetz)? Wenn ja, welche?
4. Allgemeine Geeignetheit: Müssen neben den üblichen Bodengrunduntersuchungen noch vertiefende Bodenuntersuchungen durchgeführt werden, um die Bebaubarkeit des Grundstücks zu gewährleisten (z.B. schon bekannte Kontaminationen, Quellenschutz)?
5. Feuerwehrspezifische Geeignetheit: Ist die Zuwegung zum Grundstück für die Feuerwehrfahrzeuge im Hinblick auf Breite, Gewicht und allgemeinen Sicherheitsanforderungen geeignet? Ist der Standort nach Ansicht der Feuerwehrunfallkasse geeignet? Wenn nein, welches wären notwendige Voraussetzungen zur Realisierung des Standortes?
6. Wirtschaftlichkeit: Würden sich bei der Realisierung des Bauvorhabens auf dem Grundstück unmittelbare wirtschaftlich negativen Folgen für die Stadt ergeben?

II. der Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2017 im Jahr 2022 fortgeschrieben wird.
 Begründung:


zu I.

Die Gruppe CDU/Küppers hält den schnellen Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses der Wehren Bad Pyrmont und Holzhausen für dringend erforderlich. Aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 12.09.2021 scheint es ausgeschlossen, dass der bisher am Gondelteich vorgesehene Standort für ein gemeinsames Feuerwehrhaus der Wehren Bad Pyrmont und Holzhausen realisiert wird. Auch die Gruppe CDU/Küppers hält den Standort Gondelteich für nicht geeignet und schließt diesen aus. Um so schnell wie möglich den dringend notwendigen Neubau des gemeinsamen Feuerwehrhauses an einem alternativen Standort zu gewährleisten, müssen die Chancen und Risiken verschiedener Standorte so schnell wie möglich benannt und abgewogen werden.

Im Vorfeld der Kommunalwahl gab es vielfach die Aussage: „Ja für ein gemeinsames Feuerwehrhaus, nein für den Standort Gondelteich.“ Gleichzeitig wurden von verschiedenen politischen Akteuren und Bürgern Standortalternativen benannt. Die Gruppe CDU/Küppers im Rat der Stadt Bad Pyrmont nimmt diese Aussagen ernst und bittet die Verwaltung um eine erste Einschätzung der vorgeschlagenen Alternativstandorte im Rahmen einer Kurzanalyse.


Die Kurzanalyse soll dazu dienen, in einem ersten Schritt Standortalternativen auszuschließen oder zu priorisieren, um dann in einem zweiten Schritt möglicherweise geeignete alternative Standorte vertiefend vor einem notwendigen Bauleitplanverfahren zu untersuchen. Grundlage der Planungen soll weiterhin das bisher erarbeitete Raumprogramm für ein gemeinsames Feuerwehrhaus sein.


Zu II.

Es ist Sinn und Zweck eines Brandschutzbedarfsplanes, die Feuerwehr den Gegebenheiten vor Ort anzupassen, um eine leistungsfähige und den Anforderungen entsprechende Feuerwehr vorzuhalten. Die Schutzzielfestlegung sowie das Umsetzen des Bedarfsplans wurden vom Rat 2017 beschlossen.
Da nicht alle im Bedarfsplan festgelegten Maßnahmen aus finanziellen oder tatsächlichen Gründen auf einmal umgesetzt werden können und sich i.d.R. auch gesetzliche Anforderungen mit der Zeit ändern, ist nach fünf Jahren die Situation fortzuschreiben. Ein wesentlicher Teil des Plans soll dabei auch eine Neuauswertung der Personalressourcen (Wohnort und Arbeitsort der aktiven Feuerwehrkameraden/innen) einnehmen. Nach unserer Einschätzung haben sich hier Veränderungen ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Henning Demuth
Gruppensprecher