Stadtverband Bad Pyrmont

Antrag auf Bericht „Aktuelle Situation Versorgungssicherheit in der Stadt Bad Pyrmont"

Gruppe CDU/Küppers hat Thema Versorgungssicherheit für Bad Pyrmont im Blick

Die Gruppe CDU/Küppers FDP beantragt für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Klima- und Umweltschutz (BKU) am 20.09.2022 einen TOP „Aktuelle Situation Versorgungssicherheit in der Stadt Bad Pyrmont" unter Mitwirkung der Stadtwerke Bad Pyrmont.

Begründung:
Die Stadtwerke Bad Pyrmont sind im Bereich der Daseinsvorsorge erster Ansprechpartner für die Pyrmonter Bevölkerung mit der Versorgung von Gas, Strom und Wasser. Die Stadt Bad Pyrmont wiederum ist alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Bad Pyrmont. Damit steht die Stadt selbst in der mittelbaren Verantwortung für die Versorgungssicherheit unserer Einwohnerinnen und Einwohner. Aus diesem Grund beantragt die Gruppe CDU/Küppers FDP für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Klima- und Umweltschutz (BKU) am 20.9.2022 einen TOP „Aktuelle Situation Versorgungssicherheit in der Stadt Bad Pyrmont“. 
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Folgende Themen sollten dabei u.a. berücksichtigt werden:
1. In der VERORDNUNG (EU) 2017/1938 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 wird die Gasversorgung in der dritten Krisenstufe ( „Notfall“) bundesweit organisiert. Sind die Stadtwerke bzw. die Stadt Bad Pyrmont in diese Maßnahmen eingebunden?
2. Haben die Stadtwerke Bad Pyrmont bzw. die Stadtverwaltung Kenntnis darüber, welche kommunalen Einrichtungen im Rahmen des Notfallplans in der dritten Warnstufe nicht mehr beliefert werden würden? Ist der Stadtverwaltung bekannt, wie viele dieser Einrichtungen sich bei einem Ausfall der Versorgung mit Gas energieautark versorgen und so ihren Betreib aufrecht erhalten könnten?
3. Welche Maßnahmen bereitet die Stadtverwaltung angesichts der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas bzw. welche Gegenmaßnahmen hat die Stadtverwaltung bereits eingeleitet? Unternimmt die Stadtverwaltung angesichts der aktuellen Situation konkrete Energiesparmaßnahmen?
4. Wie sind die Stadtwerke auf die Energieknappheit vorbereitet?
5. Müssen die Bürger mit Einschränkungen rechnen und wie könnten diese aussehen?
6. Werden- und gegebenenfalls von wem- Beratungen angeboten ?

Sollten sich bis zum 20.09.2022 wesentliche Änderungen aufgrund neuer Szenarien ergeben, wäre eine vorzeitige Behandlung des Themas in einer Sondersitzung angebracht.