Stadtverband Bad Pyrmont

Antrag auf Videoüberwachung des Eingangs zum öffentlichen WC im Rathausbereich

Die Gruppe CDU/Küppers FDP beantragt eine Videoüberwachung des Eingangs zum öffentlichen WC im Rathausbereich.

Begründung:

Anlass des Antrages ist die wiederholte mutwillige Beschädigung des öffentlichen WC im Rathausbereich. Nachdem das WC dieses Jahr nach einer Generalsanierung wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden konnte, wurde kurze Zeit später mutwillig ein Teil der Inneneinrichtung zerstört. Nachdem der Schaden mit erheblichen finanziellen Mitteln behoben worden war, wurde im WC erneut randaliert und mit Absicht Feuer gelegt. Der zur gleichen Zeit öffentlich tagende Kultur- und Sportausschuss musste zur Sicherheit evakuiert werden. Diese Brandstiftung ist eine Straftat, die nach § 306 StGB sogar in minder schweren Fällen aufgrund der abstrakten Gefährdung eine Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monate vorsieht.

Nach § 4 Bundesdatenschutzgesetz i.V. mit § 14 Niedersächsiches Datenschutzgesetz ist „die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mithilfe von optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) und die weitere Verarbeitung der dadurch erhobenen personenbezogenen Daten … zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich sind und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der von der Videoüberwachung betroffenen Personen überwiegen. Zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe gehören auch …….1. der Schutz von Personen, die der beobachtenden stelle angehören oder diese aufsuchen, 2. der Schutz von Personen, die der beobachtenden Stelle angehören oder diese aufsuchen, und 3. die Wahrnehmung des Hausrechts der beobachtenden Stelle.“

Diese Voraussetzungen liegen unseres Erachten vor. Die Videoüberwachung dient hier der Vorbeugung von Straftaten, die eine Gefährdung des Rathauses und der Veranstaltungsstätte Stadt:Raum vermeiden sollen.